Brigitte Zulauf Leiterin Treuhand / Corporate Support Services bei PwC Schweiz
Die Unternehmen versetzen Führungskräfte, damit diese Erfahrungen im Konzern sammeln, z.B. in den Bereichen Mitarbeiterentwicklung, Firmenaufbau in andern Ländern usw. Je nach Situation steigt so die Attraktivität des Arbeitgebers.
Schweiz als attraktive Destination
Wie attraktiv ist jedoch die Schweiz für Kader aus dem Ausland? Im Ranking der beliebtesten Destinationen steht die Schweiz nach wie vor weit oben, auch wenn sie aus Sicht der Betroffenen über die letzten Jahre an Attraktivität verloren hat. Kader vom Ausland in die Schweiz zu versetzen, ist für die Unternehmen immer noch möglich. Bewilligungsrechtlich müssen sie vor allem bei Drittstaatsangehörigen beweisen, dass es sich tatsächlich um einen leitenden Angestellten oder Spezialisten handelt, der sich in der Schweiz nicht finden liess.
Mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die gemäss Verfassungsauftrag bis Februar 2017 zu erfolgen hat, wird das auch für Personen aus EU- und EFTA-Ländern nicht leichter. Hier wird der Inländervorrang light umzusetzen sein. Bei Entsendungen in die Schweiz muss der Arbeitgeber zudem vergleichbare Löhne bezahlen und die Kosten für Kost, Logis und Reise übernehmen. Im Kanton Zürich zum Beispiel fordert man zusätzlich zur Lohnvergütung einen pauschalen Anteil von monatlich mindestens 2000 CHF fürs Wohnen und 1000 CHF für die Verpflegung, sofern nicht ein effektiver Spesenersatz erfolgt. Wird diese Pauschale netto garantiert – indem dem Kadermitarbeiter eine Tax Equalisation (steuerliche und evtl. sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung mit seinem Verbleib in seinem Heimatland) angeboten wird –, kann das für den Arbeitgeber sehr teuer werden.
Die Unternehmen sind daher gut beraten, vorab eine Vollkostenrechnung vorzunehmen. Handelt es sich nur um eine vorübergehende Entsendung,